Das NIS2-Umsetzungsgesetz stellt sicher, dass alle Unternehmen die neuen Anforderungen erfüllen, um die IT-Sicherheit in Deutschland zu stärken.
Am 6. Dezember tritt das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft – ohne Übergangsfrist. Rund 30.000 Unternehmen und Institutionen sind künftig von den neuen, strengeren IT-Sicherheitsvorgaben betroffen. Ziel der Regelung ist die Umsetzung der EU-NIS2-Richtlinie, um die IT-Sicherheit in Deutschland deutlich zu verbessern.
Die Änderungen sind umfassend: Die Aufsicht über die Einhaltung liegt beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zudem wurden Schwellenwerte und betroffene Bereiche für kritische Dienste angepasst, wodurch sich der Kreis der verpflichteten Stellen erheblich erweitert. Unternehmen müssen sich auf verschärfte Pflichten einstellen – von der Umsetzung grundlegender Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur Meldung von Vorfällen.
Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert hohe Sanktionen: Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich.
Sind Sie Teil der Lieferkette eines NIS2-pflichtigen Unternehmens, müssen Sie jetzt aktiv werden. Denn auch Ihr Unternehmen kann damit unter die Anforderungen der NIS2-Richtlinie fallen.
Eine frühzeitige Anpassung an das NIS2-Umsetzungsgesetz kann Wettbewerbsnachteile verhindern. Plus, das NIS2-Umsetzungsgesetz fordert auch eine umfassende Schulung der Mitarbeiter zu IT-Sicherheitsrichtlinien.
Eine Firewall allein reicht nicht mehr aus.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Beratungsgespräch und wir schauen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen von der neuen Richtlinie betroffen ist.